20.12.2022 - Tags:

Neue Verordnung zum autonomen Fahren

Anfang diesen Jahres hat das Bundeskabinett die Verordnung zum autonomen Fahren verabschiedet. Der Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing legte eine Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion vor. Im Folgenden sollen die Kernaspekte der Verordnung kurz vorgestellt werden.

Zum einen werden die Regeln hinsichtlich der Zulassung von Kraftfahrzeugen ergänzt, zum anderen werden die Pflichten der Beteiligten in der Verordnung im Detail geregelt. Außerdem wird auf die Ordnungswidrigkeiten eingegangen und auf die Voraussetzungen zur Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs zum Verkehr eines konkreten Autos mit autonomer Fahrfunktion im öffentlichen Verkehr. Ergänzend dazu wird in der Verordnung geregelt, wie die Prüfung und das Verfahren für die Betriebserlaubnis von autonomen Fahrzeugen aussieht. Bei der Verordnung handelt es sich um Fahrzeuge, die sich bei der Fahrzeugautomatisierung bei Stufe 4 von 5 befinden. Aktuell ist Level 3 das höchstmögliche Level.

Das primäre Ziel von autonomen Fahren ist, den Straßenverkehr deutlich sicherer zu gestalten. Maschinen sind in der Regel verlässlicher als Menschen. Personen am Steuer begehen häufig Fehler, da sie z.B. abgelenkt sind oder aufrgund von Müdigkeit unkonzerntiert fahren. Außerdem wird durch das automatisierte Fahren der Verkehrsfluss optimiert, wodurch viel weniger Staus und Gefahrsituationen entstehen. Folglich wirkt sich der optimale Verkehrsfluss positiv auf die Umwelt aus. Die aus dem autonomen Fahren resultierende Energieeffizienz wird in Zukunft immer wichtiger sein. Darüber hinaus steigt die Mobilität in unserer Gesellschaft, wodurch Elektromobilität eine immer wichtigere Rolle einnimmt.

Als Unternehmen im Mobilitätsbereich begrüßen wir diesen nächsten wichtigen Schritt, der die gesetzlichen Rahmenbedingungen für autonomes Fahren in Deutschland schafft. Bei Fragen rund um Mobilität stehen wir Interessenten gerne zur Verfügung!

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