26.05.2021 - Tags:

Bundestag verabschiedet Schnellladegesetz

Der Bundestag hat das Schnellladegesetz verabschiedet und damit die Rechtsgrundlage für die Ausschreibung von 1.000 Schnellladehubs geschaffen. Dies ist auch aus kommunaler Sicht ein wichtiger Schritt, damit bei der Elektromobilität keine Regionen abgehängt werden. Wir haben die Vorteile und Herausforderungen aus unserer Sicht zusammengefasst.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums gibt es aktuell erst rund 800 Ladepunkte mit mehr als 150 Kilowatt – das sind etwa 2,4 % der gesamten öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Deutschland. Das Verfahren zum Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge – kurz: Schnellladegesetz – schafft die Rechtsgrundlage für wettbewerbliche Ausschreibungen, um in Deutschland ein flächendeckendes, öffentliches Schnellladenetz für Elektroautos aufzubauen und diesen Aufbau großzügig zu fördern: Auf Basis des Gesetzes sollen in der Folge die 1.000 Schnelllade-Standorte in mehreren Losen ausgeschrieben werden. Der Bund stellt dafür zwei Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Flächendeckende Ladeinfrastruktur spielt für die Elektromobilität eine große Rolle

Faktoren mit einem sehr großen Einfluss auf Ladeinfrastrukturbedarf liegen weniger auf Seiten der Technik oder der Marktdurchdringung als vielmehr auf Seiten der Nutzenden. So hat sich in den Jahren gezeigt, dass zu den wichtigsten Faktoren im Hinblick auf öffentlichen Ladeinfrastrukturbedarf die Verfügbarkeit privater Ladeinfrastruktur gehört. Hinzu kommen die Fahrzeugeinsatzmuster sowie insbesondere die Frage, inwieweit Nutzende bereit sind, ihr Mobilitätsverhalten an ihrem Ladebedarf auszurichten. Bei der Akzeptanz der Elektromobilität ist also ein bundesweit flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Schnellladenetz Voraussetzung. Daher soll ein engmaschiges Schnellladeinfrastrukturnetz ermöglichen, dass der Ladebedarf auch zu Spitzenzeiten und an bisher unwirtschaftlichen Standorten gedeckt werden kann.

Ausschreibungsform

Laut der beschlossenen Fassung sind mindestens 18 regionale Lose auszuschreiben, darunter auch kleinere Bereiche mit rund 20 Standorten. Damit sollen sich auch kleinere oder regional tätige Betreiber auf ein Los bewerben können, für die ein Los ohne Konsortium wirtschaftlich nicht darstellbar gewesen wäre. Damit der ländliche Raum nicht zu kurz kommt, sollen bei den Ausschreibungen außerdem attraktive Gebiete mit eher unattraktiveren Gebieten zusammengelegt werden. Mit den Losen, die mehrere Standorte unterschiedlicher Attraktivität bündeln, soll ein Selegieren der besten Lagen verhindern und so zum Ausbau in der Fläche beitragen. Auf die Lose können sich nicht nur einzelne Unternehmen, sondern auch Konsortien bewerben. Auch Stadtwerke können sich an den Ausschreibungen beteiligten.

Herausforderungen

Studien zeigen, dass Ladesäulen derzeit häufig noch nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Deshalb sind im Gesetz langfristige Verträge mit den Unternehmen geplant, die die „Schnellladehubs“ nach einer europaweiten Ausschreibung errichten und betreiben sollen. Inwiefern dadurch das Betreiben von Ladesäulen wirtschaftlicher wird, muss sich erst noch zeigen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Ladeleistung von 150 kW. Einige Fahrzeuge übertreffen diese bereits heute. Für die zukunftssichere Anlage der Ladeinfrastruktur sind beim Schnellladen noch höhere Leistungen zu empfehlen. Deutliche Kritik kam dazu auch von den Grünen im Bundestag: Die Leistung sei mit 150 Kilowatt deutlich zu niedrig und werde schon in wenigen Jahren überholt sein.

Fazit

Herausforderungen zeigen sich sowohl im wirtschaftlichen Betrieb von Ladesäulen als auch in der Ladeleistung von 150 kW. Das Schnellladegesetz kann jedoch den Weg für eine breite Nutzung von Elektromobilität ebnen. Die Ausschreibung regionaler Lose sowie die Bündelung attraktiver und unattraktiver Gebiete sind zwei positive Aspekte, die im Schnellladegesetz Berücksichtigung gefunden haben. Nun kommt es darauf an, dass die Ausschreibung zügig erfolgt und der Ausbau des Schnellladenetzes das bestehende Ladenetz vervollständigt, ohne den Wettbewerb zu beeinträchtigen.

Am 28.5 befasst sich auch der Bundesrat damit.

 

 

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