31.07.2020 - Tags:

Endlich sicherer auf dem Rad – oder doch nicht?

Die neue StVO, die seit Ende April in Kraft ist, musste bereits einige Kritik einstecken. Dabei hat sie für den Autoverkehr nur sehr wenige Änderungen mitgebracht. Vor allem für den Radverkehr sollten die Neuerungen ein kleiner Schritt zur sichereren Mobilität werden.

Folgende Änderungen umfasste die Neuerung der StVO für Zweiräder:

  • Parkverbot am Radweg: Vor Kreuzungen und Einmündungen gilt ein Parkverbot von bis zu acht Metern, wenn es einen Radweg gibt.
  • Überholverbot einspuriger Fahrzeuge: An engen oder gefährlichen Stellen weist ein neues Schild auf ein Überholverbot für Pkw und Lkw von Zweirädern hin.
  • Mindestabstand beim Überholen: Motorisierte Verkehrsteilnehmende müssen beim Überholen von Zweirädern innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts zwei Meter Abstand einhalten. Dies ersetzt die bisherige Vorgabe eines „ausreichenden Abstands“.
  • Grünpfeiler für Radfahrende: Eine Ausdehnung der Grünpfeilregel auf Radfahrende, die aus einem Radweg heraus rechts abbiegen wollen inkl. Einführung eines neuen Grünpfeils.
  • Fahrradzonen: Analog zu Tempo 30-Zonen sollen Fahrradzonen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingerichtet werden. Hier darf der Radverkehr nicht gefährdet oder behindert werden.
  • Halteverbot auf Schutzstreifen: Eine gestrichelte weiße Linie trennt Radfahrende auf dem Schutzstreifen vom Autoverkehr. Zuvor war hier das Halten für max. 3 Minuten erlaubt, jetzt gilt hier ein generelles Halteverbot.
  • Einbahnstraßen: Sollen vermehrt für Radfahrende in Gegenrichtung nutzbar gemacht werden.
  • Radschnellwege: Erhalten ein neues Verkehrszeichen.
  • Parkschilder für Lastenfahrräder: Um Lastenrädern spezielle Parkflächen und Ladezonen auszuweisen, gibt es zukünftig ein neues Sinnbild für Schilder.
  • Nebeneinander Radfahren erlaubt: Wenn Radfahrende niemanden behindern, wird das Radfahren nebeneinander zukünftig erlaubt.

Von den Neuerungen der StVO sollten vor allem Radfahrende profitieren. Neue Gesetzesverschärfungen sollten dafür sorgen, dass mehr Rücksicht auf den Radverkehr genommen wird. Die Verschärfung der Sanktionen für Verstöße gegen die StVO wurden dabei Teil massiver Kritik. Diese Neuerungen sollen zumindest teilweise rückgängig gemacht werden. Und das geht – mit Einwilligung der Bundesländer. Doch nach Ansicht des Bundesverkehrsministers haben diese kaum eine Wahl, als der geplanten Änderungsverordnung zuzustimmen: Beamte des Verkehrsministeriums haben nämlich Formfehler in der neuen StVO entdeckt, die einer dringenden Überarbeitung bedürfen, wenn die Landesverkehrsminister sich nicht mit einer Flut an Klagen konfrontiert sehen wollen. Die ersten Bundesländer haben bereits die Behörden angewiesen, den alten Bußgeldkatalog für alle offenen Verfahren anzuwenden.

Wichtig: Es sind nicht nur die neuen Fahrverbote, sondern alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April 2020 nichtig. Hiervon nicht betroffen scheinen die Verhaltensregeln der StVO etwa in Bezug auf den Schutz von Radfahrenden.

Immerhin ein kleiner Lichtblick. Wir hoffen trotzdem auf eine stärke Ahndung von Verstößen im Straßenverkehr, damit wir #VisionZero zumindest ein kleines Stückchen näherkommen. Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, für die bislang geahndeten Fälle nach den neuen Regeln werde an einer bundeseinheitlichen Lösung gearbeitet. Es sollten schnellstens ein neuer ausgewogener Vorschlag und ein faires Angebot an die Länder für Verkehrssicherheit, aber auch Verhältnismäßigkeit gemacht werden.

 

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