14.01.2020 - Tags:

Bewegung für nachhaltige Mobilität: Radentscheide in Deutschland

Mit dem „Volksentscheid Fahrrad“ hat Berlin im Juni 2016 den Startschuss für viele lokale Radinitiativen in Deutschland geliefert. In immer mehr deutschen Städten schließen sich Menschen in Radentscheiden zusammen, um gesetzliche Verbindlichkeiten zu schaffen sowie den Radverkehr in ihren Städten gezielt voranzubringen und zu fördern. Amsterdam und Kopenhagen zeigen: Wird die Infrastruktur entsprechend für Radfahrende ausgebaut, können die Stärken des Radverkehrs die Lebensqualität in Städten positiv verändern und erhöhen.

Das Prinzip, nach dem die Initiativen vorgehen, ist bundesweit gleich: Eine Gruppe von Bürger:innen stellt Forderungen für den Radverkehr, auf deren Basis dann ehrenamtliche Helfer:innen Unterschriften für ein Bürger- oder Volksbegehren sammeln. Wenn eine gesetzlich festgelegte Anzahl von Unterschriften erreicht ist, müssen sich die Stadt oder das Land mit den Forderungen befassen. Kommt es zur Ablehnung, werden alle wahlberechtigten Bürger:innen zur Abstimmung über die Forderungen gebeten, die auf kommunaler Ebene Bürgerentscheid und auf Landesebene Volksentscheid heißen. Stimmen die Menschen mehrheitlich für die Forderungen, muss die Stadt beziehungsweise das Land diese umsetzen.

Für Mario Junglas vom ADFC sind Radentscheide demokratische Mittel der politischen Willensbildung: „[Sie] stehen nicht in Konkurrenz zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Verwaltung und Politik oder einer kontinuierlichen Lobbyarbeit. Im Gegenteil. […] Wir wollen eine breite Bewegung in der Bevölkerung für bessere Städte, für Sicherheit auf den Straßen und vor allem für viel mehr Radverkehr. Radentscheide sind dazu ein wichtiger Baustein.“1

In folgenden Städten und Regionen wurde oder wird aktuell ein Radentscheid durchgeführt:

In Hessen wurden die Radentscheide in Darmstadt und Kassel als juristisch unzulässig erklärt, da dort – anders als in anderen Bundesländern – ein Kostendeckungsvorschlag vorliegen muss. Ist dieser Kostendeckungsvorschlag nicht passend, kann das Bürgerbegehren als unzulässig erklärt werden und auch später nicht zu einem Bürgerentscheid führen. Trotzdem haben die Radentscheide in Hessen viel erreicht: In beiden Städten wurde eine öffentliche Debatte angestoßen und kleinere Sofortmaßnahmen wurden in den Kommunen umgesetzt. Darmstadt und Kassel gehen zurzeit juristisch gegen die Urteile vor.

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1 Vgl. https://www.adfc.de/artikel/radentscheide-in-deutschland-1/

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